Mittwoch, 27. Juni 2012

Die wichtigsten Regeln für Radfahrer

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Die Zahl der getöteten oder verletzten Radfahrer im Straßenverkehr ist zwar rückläufig, aber trotzdem immer noch zu hoch. Und oft sind Radfahrer auch Mitverursacher von Unfällen. Darum sollte sich jeder Radfahrer bewusst sein, welche Regeln und Gesetze er einhalten muss, um sicher durch den Straßenverkehr zu kommen. Die 10 wichtigsten Gesetze werden in diesem Artikel zusammengefasst.


Radwege und Straßennutzung


Gibt es speziell gekennzeichnete Fahrradwege, so müssen diese auch von allen Radlern genutzt werden. Oft muss man sich den Radweg mit Skatern oder Kleinkindern auf Kinderrädern teilen.
Deswegen ist rücksichtsvolles Fahren oberstes Gebot. Ist kein Radweg vorhaben, müssen Jugendlich ab 10 Jahren und Erwachsene die normale Straße benutzen. Hier ist es ganz wichtig, immer sehr aufmerksam zu sein. Risikopotenziell entsteht vor allem an Ampelanlagen und Kreuzungen. Man kann als Radfahrer schnell in den toten Winkel eines Autofahrers gelangen. Das muss einem immer bewusst sein, deswegen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand empfehlenswert. Natürlich gelten die Ampelzeichen, sofern es keine speziellen Radfahrer Ampeln gibt, für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Das Überfahren einer roten Ampel kann zu Busgeld und Punkten in Flensburg führen. Beim Abbiegen muss man als Radfahrer mangels Blinker immer ein Handzeichen geben.

Beleuchtung und Geschwindigkeit


Die Fahrradbeleuchtung ist vor allem in den dunklen Monaten sehr wichtig. Der Gesetzgeber hat deswegen die notwendige Beleuchtung genau geregelt. Demnach muss ein Fahrrad vorne einen Scheinwerfer und einen weißen Reflektor vorweisen, hinten eine Schlussleuchte mit rotem Licht, sowie einen großflächigen Rückstrahler. Des Weiteren braucht jedes Rad mindestens zwei Speichenrückstrahler und auch die Pedale müssen mit gelben Reflektoren ausgestattet sein. Natürlich muss sich ein Radfahrer auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dies gilt vor allem auf Spielstraßen und, sofern das Radfahren erlaubt ist, auf Fußgängerzonen.

Handy und Alkohol


Wer gerne beim Radfahren telefoniert wird sich jetzt ärgern. Denn genauso wie beim Autofahren ist das Telefonieren beim Radeln ebenfalls verboten. Wenn man erwischt wird, steht ein Bußgeld von 25 Euro an. Das schwierigste Thema ist Alkohol und Radfahren. Wer auf dem örtlichen Fest einen zu viel getrunken hat , dann trotzdem noch Rad fährt, und sich denkt "da kann ja nichts passieren, weil es ja kein Auto ist", der kann ganz schnell seinen Führerschein loswerden. Wer zum Beispiel mit 0,3 Promille, etwa ein Bier, an einem Unfall beteiligt ist, ist meistens seinen Führerschein los. Ab 1,6 Promille ist man absolut Fahruntüchtig, der Führerschein ist auf jeden Fall weg und man erhält noch Punkte im Verkehrsregister. Also immer schön vorsichtig fahren. Zu Guter letzt: Ein Helm, obwohl es keine Helmpflicht für Radler in Deutschland gibt, ist sehr zu empfehlen. Gute Fahrt!

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